Ertragssteuer – was ist das?

21. September 2022 | 5 Minuten
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Die Ertragssteuer setzt sich zusammen aus Umsatzsteuer, Gewerbesteuer sowie Körperschaftssteuer und ist damit der Oberbegriff für diese drei Steuern. Nachfolgend wollen wir Dir erklären, wofür diese Steuern gut sind.

Der Begriff Ertragssteuer sagt erst einmal nur aus, dass die aufgezählten Steuern Deinen Ertrag bzw Gewinn besteuern. Die Ertragssteuer hat auch ein Gegenteil: Die Kostensteuer.

Umsatzsteuer
In Deutschland wird die Umsatzsteuer auf nahezu alle Waren, aber auch Dienstleistungen, erhoben. Sie ähnelt somit aus wirtschaftlicher Betrachtung heraus der Mehrwertsteuer und fällt nur für im Inland getätigte Umsätze an. Wie die Mehrwertsteuer beträgt sie 19% bzw. ermäßigt 7% für z.B. Bücher.

Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer kommt ausschließlich den Gemeinden zugute. Sobald Du ein Gewerbe in einer Gemeinde anmeldest, musst Du diese Steuer zahlen. Dies trifft jedoch nicht auf FreiberuflerInnen zu, zu denen Menschen mit künslerischen Berufen aber auch JuristInnen oder ÄrztInnen zählen. Außerdem gibt es einen Freibetrag: Liegt Dein Gewinn (Stand 09/2020) unter 24.500€/Jahr, dann musst Du keine Gewerbesteuer entrichten. Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft (z.B. GbR, oHG) wird dieser Freibetrag sogar abgezogen, wenn du zum Beispiel 50.000€ Umsatz machst. Das bedeutet in diesem Fall, dass nur 25.500€ Deines Gewinns versteuert werden. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für Kapitalgesellschaften, wie GmbHs. Zusätzlich fällt zur Gemeindesteuer der sogenannte Gemeindesteuerhebesatz an. Dieser kann von jeder Gemeinde selbst bestimmt werden. Erkundige Dich also am Besten vor Ort, welcher Satz final für Dich gilt.

Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer muss in Deutschland von juristischen Personen erbracht werden und ähnelt der Einkommenssteuer. Als juristische Personen zählen hierbei Kapitalgesellschaften (AGs,GmbHs), Vereine und auch Genossenschaften. Aktuell (Stand 09/2020) berechnet sich die Körperschaftssteuer in Deutschland aus der Höhe des zu versteuernden Einkommens x 15,825. Dabei entspricht 15,825 dem Steuersatz 15 inklusive einem Solidaritätszuschlag.

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Dein Pizzapreneur-Team

Ein Mann hält ein Mobiltelefon neben einem Sparschwein und Stapeln von Münzen.